Stein-Schmidt

Naturstein Fachbetrieb für Friedhof und Bau

Friedhof

Friedhofskultur

Friedhöfe werden oft als Orte für die Toten bezeichnet, doch sie sind für die Lebenden noch viel wichtiger. Sie sind Stätten der Begegnung, grüne Lebensräume und nicht zuletzt in vielen Großstädten Oasen der Ruhe und Besinnung.

Bepflanzte und gepflegte Gräber sind ein besonderes Zeugnis der deutschen Kultur. Unzählige Familiengräber zeugen von einer großen Tradition bei der Grabpflege. Ausländische Besucher bewundern oft die wie kleine Gärten anmutenden Grabstellen. Diese grünen Friedhöfe sind fester Bestandteil unserer christlich geprägten Kultur

Grabzeichen

Traditionell kennzeichnet das Grabzeichen die Stelle, an der ein Mensch bestattet wurde. Heute steht eine breite Palette an Grabsteinen und Kreuzen zur Auswahl. Das Grabzeichen ist im wahrsten Sinne des Wortes Denkmal. Nur Name und Lebensdaten als Inschrift sind für die Gestaltung des Grabzeichens zu wenig. Sie sollte Spiegel der Person sein, die hier beerdigt ist. Noch vor hundert Jahren war es durchaus üblich, Bilder der Verstorbenen auf dem Grabzeichen anzubringen. Auf diesen alten Steinen finden sich oft auch Symbole, die auf den Beruf des Verstorbenen hinweisen. Der Äskulapstab steht für den Arzt, Zirkel und Maßband weisen auf Bauleute, Ingenieure oder Architekten hin. Industriell gefertigten Steinen aus heutiger Zeit fehlen oft diese persönlichen Bezüge.

Friedhofssatzung

Rechtsfragen rund um den Friedhof sind eine besondere Angelegenheit. Denn oft geht es nicht nur um Recht und Gerechtigkeit, sondern auch um Würde, um das Recht der Toten auf Ruhe und um die Trauer der Angehörigen. Das deutsche Friedhofs- und Bestattungsrecht ist Ländersache. Jede Gemeinde muss für jeden ihrer Einwohner einen Platz auf dem Friedhof in Form eines Reihengrabes vorhalten. Ein Anspruch auf ein Wahlgrab lässt sich davon jedoch nicht ableiten.

Wie bei jedem öffentlichen Ort braucht auch der Friedhof eine verbindliche Regelung für die Rechte und Pflichten seiner Benutzer. Diese rechtlichen Beziehungen zwischen dem Friedhofsträger und den Friedhofsbenutzern sind in der Friedhofssatzung geregelt. Die Friedhofssatzung ist in etwa vergleichbar mit einem Mietvertrag in Verbindung mit einer Hausordnung und stellt für alle verbindliches, objektives Recht dar. Die Friedhofssatzung regelt dabei folgende Punkte: die Ordnung auf dem Friedhof; Bestattungsvorschriften; Rechtsverhältnisse an Grabstätten; Gestaltung der Grabstätten; Grabmale und bauliche Anlagen auf Gräbern; das Herrichten und Pflegen der Grabstätten; die Benutzung der Friedhofseinrichtungen, wie z.B. die Leichenhalle, Feier- oder Aussegnungshalle.

Grabgestaltung

Bei der Grabgestaltung soll den Hinterbliebenen ein möglichst großer Freiraum für die Umsetzung individueller Wünsche gegeben werden. Die einzelne Grabstelle ist aber gleichzeitig auch Teil des Grabfeldes und des gesamten Friedhofes. Insofern sollen sich die einzelnen Grabstellen harmonisch in das Gesamtbild des Friedhofs einfügen.

Einige wichtige Einschränkungen der individuellen Gestaltungsfreiheit sind deshalb in den einzelnen Friedhofssatzungen festgeschrieben.