Stein-Schmidt

Naturstein Fachbetrieb für Friedhof und Bau

Grabarten

In Deutschland haben sich im Laufe der Jahrhunderte unterschiedliche Grabarten herausgebildet. In der Regel bietet die Friedhofsverwaltung den Hinterbliebenen auf dem Friedhof verschiedene Grabstellenarten an. Da die zu erwerbenden Nutzungszeiten je nach Grabart unterschiedlich sind, verbinden sich hiermit auch unterschiedliche Grablagen. Die angegebenen Größen der Grabstätten sind Richtwerte und gelten immer entsprechend der jeweiligen Friedhofssatzung vor Ort.

Einzelgrab (Reihengrab)

Das Reihengrab ist grundsätzlich ein einstelliges Grab mit einer Ruhefrist von ca. 20 – 25 Jahren (je nach Friedhof verschieden). Eine Möglichkeit zur Verlängerung der Ruhefrist besteht nicht.

Doppelgrab (Wahlgrab)

Das Doppelgrab kann ein- oder mehrstellig sein. Im Unterschied zum Einzelgrab (Reihengrab) können Wahlgräber nach Ablauf der 1. Ruhezeit gegen Gebühr weiter genutzt und wieder belegt werden.

Tiefengrab

Grab für zwei Erdbestattungen, die übereinander beigesetzt werden. Tiefengräber können nur dort angelegt werden, wo die Bodenbeschaffenheit es zuläßt.

Urneneinzelgrab

Urnengräber setzen zunächst prinzipiell eine Feuerbestattung voraus. Beim Urneneinzelgrab (Urnenreihengrab). Es gelten dieselben Nutzungsmöglichkeiten wie beim Reihen- oder Wahlgrab.

Urnenmehrfachgrab (Urnenwahlgrab)

Urnengräber setzen zunächst prinzipiell eine Feuerbestattung voraus. Beim Urnenmehrfach (Urnenwahlgrab) gelten dieselben Nutzungsmöglichkeiten wie beim Reihen- oder Wahlgrab. Eine Möglichkeit zur Verlängerung der Ruhefrist besteht nicht.

Urnenwand (Kolumbarium)

Auf einigen Friedhöfen werden Beisetzungen in Kolumbarien angeboten. Bei einem Kolumbarium handelt es sich um eine zeitlich begrenzte namentliche Grabstelle. Nach Ablauf des Nutzungsrechtes erfolgt eine namenlose Beisetzung auf dem Friedhof. Die Urnenwand (Kolumbarium) ist eine gemauerte Massenaufbewahrungs-Stelle für Urnen. Die Standzeiten lehnen sich an die Liegezeiten der Reihen- bzw. Wahlgräber an.

Anonyme Urnengrabfelder

Anonyme Grabfelder dienen in der Regel zur namenlosen Beisetzung von Urnen. Es gibt aber vereinzelt auch anonyme Körperbestattungen. Den Hinterbliebenen ist die genaue Bestattungsstelle nicht bekannt. Oftmals wird den Angehörigen erst nachträglich schmerzlich bewusst, dass durch diese Bestattungsform auf eine wichtige Möglichkeit zur Trauerbewältigung verzichtet wurde. Eine namenlose Bestattung kann nicht rückgängig gemacht werden.

Rasengräber

Rasengräber sind Sarg- oder Urnengrabstätten, deren genaue Grabstelle auf einem Rasenfeld nicht gekennzeichnet wird und auch nicht ausgesucht werden kann. Es besteht die Möglichkeit, den Namen der Verstorbenen auf zentral gelegenen Steinplatten eingravieren zu lassen. Einzelne Grabmale sind nicht möglich. Angehörige können an der Beisetzung teilnehmen.

Besonderheiten: Die Herrichtung und Pflege der Grabanlage liegt in der alleinigen Obhut der Friedhofsverwaltung. Die Rasenflächen dürfen nicht betreten werden. Grabschmuck (Blumen und kleine Gestecke) kann nur an zentralen Stellen abgelegt werden.

Baumgräber

Bei dieser Bestattungsform wird eine (biologisch abbaubare) Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Grabstellen werden als Wahlgrab ausgewählt. Es können auch mehrere Stellen gleichzeitig erworben werden. Die namentliche Darstellung erfolgt auf Granitsteinen. Angehörige können an der Beisetzung teilnehmen.

Besonderheiten: Die Herrichtung und Pflege der Grabanlage liegt in der alleinigen Obhut der Friedhofsverwaltung. Grabschmuck (Blumen und kleine Gestecke) darf nur an einer zentralen Stelle abgelegt werden.

Aschevergrabung im Waldfeld

Die Asche wird an einer durch die Hinterbliebenen ausgewählten Stelle in einem natürlichen, aber gut begehbaren Waldabschnitt des Friedhofs, im Waldboden eingebracht. Besonderheiten: Bei dieser Bestattungsform muss eine zu Lebzeiten eigenhändig verfasste Willenserklärung vorliegen, das Grab wird nicht gekennzeichnet. Angehörige können an der Beisetzung teilnehmen.

Kindergrabstätte

Bei einer Kindergrabstätte handelt es sich um eine Einzelgrabstätte für jeweils eine Erdbestattung, die der Reihe nach belegt wird.

Grabstäätte für fehl- und totgeborene Kinder

Fehlgeburten unterliegen nicht der Bestattungspflicht. Wir wollen den betroffenen Eltern aber trotzdem die Möglichkeit geben, ihr Kind auf einem Friedhof zu beerdigen. Auf Wunsch der Eltern (mindestens eines Elternteils) können die Kinder hier beigesetzt werden.

Besonderheiten: Die Beisetzung der so verstorbenen Kinder erfolgt einmal im Quartal als anonyme Sammelbestattung. Auf dem ausgewiesenen Gräberfeld bietet eine mittig aufgestellte Stele mittels auflegbarer Steinringe- oder Würfel und kleiner Findlinge die Möglichkeit, eine individuelle Erinnerungsbotschaft zu hinterlassen.